Arbistar-Skandal: Gericht spricht Betrugsopfern 900.000 Euro zu – doch die Kassen sind leer
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Arbistar-Skandal: Gericht spricht Betrugsopfern 900.000 Euro zu – doch die Kassen sind leer

Die Audiencia Provincial von Santa Cruz de Tenerife hat sechs Opfern des Arbistar-Krypto-Betrugs Entschädigungen in Höhe von 900.000 Euro zugesprochen. Trotz des Urteils sind die Chancen auf eine tatsächliche Auszahlung gering, da das Unternehmen kaum über Mittel verfügt und Forderungen des Finanzamtes Vorrang haben.

20. Mai 20263 Min. Lesezeitde

Urteil in Santa Cruz de Tenerife: Teilerfolg für Krypto-Anleger

Die juristische Aufarbeitung des Falls Arbistar hat eine neue Wendung genommen. Die Audiencia Provincial von Santa Cruz de Tenerife hat sechs Anlegern, die Opfer des Krypto-Betrugssystems wurden, das Recht zugesprochen, Entschädigungen in einer Gesamthöhe von zirka 900.000 Euro einzufordern.

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Diese Entscheidung resultiert aus einem zivilrechtlichen Verfahren, für das sich die Betroffenen entschieden hatten. Damit wählten sie einen anderen Weg als die große Mehrheit der tausenden anderen Geschädigten, die sich dem Strafprozess angeschlossen haben. Die festgesetzten Summen orientieren sich am Marktwert der Kryptowährungen im September 2021. Dies war der Monat, in dem die Klage bei den zuständigen Gerichten in Arona eingereicht wurde. Zusätzlich zu diesen Beträgen wurden den Klägern entsprechende Zinszahlungen zugesprochen.

Juristische Differenzierung zwischen Privatpersonen und Firmen

Während die Klagen der Privatpersonen vor der Zivilkammer erfolgreich waren, gab es für andere Akteure Rückschläge. Das Gericht wies die Rechtsmittel von zwei Verwaltern ab, die im Namen von Firmen agierten und acht Investoren repräsentierten. Die Richter bestätigten in diesem Zusammenhang, dass für solche Konstellationen nicht die Zivilgerichtsbarkeit zuständig ist. Stattdessen müssten diese Ansprüche vor einem Handelsgericht geltend gemacht werden, da der zivilrechtliche Weg den Auseinandersetzungen zwischen Privatleuten vorbehalten bleibt.

Bereits in der Vergangenheit gab es Unstimmigkeiten über die Zuständigkeit. Die Audiencia Provincial hatte zuvor eine Entscheidung eines Gerichts in Arona aufgehoben, welche ursprünglich zugunsten des Krypto-Unternehmens ausgefallen war. Das gesamte damalige Verfahren wurde für wirkungslos erklärt, da die Angelegenheit rechtlich in den Bereich der Handelsgerichte falle.

Geringe Aussichten auf tatsächliche Entschädigung

Trotz des positiven Urteilsspruchs äußern Rechtsexperten erhebliche Zweifel an einer tatsächlichen Auszahlung der Gelder. Eine Anwältin aus Gran Canaria, die eine Gruppe von 1.800 Opfern im Strafverfahren vertritt, schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass die nun anerkannten Beträge wirklich bei den Klägern ankommen, als verschwindend gering ein.

Die Begründung für diese düstere Prognose liegt in der finanziellen Situation des Unternehmens und der rechtlichen Priorisierung:

  • Mangel an liquiden Mitteln: Die bisher ausfindig gemachten Gelder sind bereits mit Beschlägen belegt.
  • Vorrangige Gläubiger: Bevor private Kläger bedient werden können, müssen zunächst Schulden bei der Steuerbehörde (Hacienda) beglichen werden.
  • Konkurrenz durch Strafverfahren: Es wird davon ausgegangen, dass jene Geschädigten, die den strafrechtlichen Weg gewählt haben, vorrangig aus den verbleibenden Mitteln entschädigt werden, sofern die Gerichte ihnen dort Recht geben.

Hintergrund: Ein Betrugssystem mit 32.000 Opfern

Der Fall Arbistar wird von den spanischen Behörden als schwerwiegendes Verbrechen eingestuft. Die Audiencia Nacional sieht in der Struktur eine kriminelle Organisation. Zwei der Hauptverantwortlichen wurden bereits zu langjährigen Haftstrafen von 16,5 und 11 Jahren verurteilt.

Nach offiziellen Erkenntnissen wurden insgesamt etwa 32.000 Menschen um eine Summe von rund 200 Millionen Euro betrogen. Neben dem Hauptverfahren wegen Betrugs wurde eine separate Untersuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet. Diese richtet sich gegen insgesamt zehn Personen, die bereits im ersten Verfahren beschuldigt wurden.

Was bedeutet das für Leser in Spanien?

Für Personen in Spanien, die von diesem Fall betroffen sind, verdeutlicht das Urteil die Komplexität der Wahl des richtigen Rechtsweges. Während das Zivilrecht im aktuellen Fall zu einer schnellen Anerkennung der Forderung führte, bleibt die Vollstreckung aufgrund der Vorrangstellung von Steuerforderungen und strafrechtlichen Entschädigungen schwierig.

Investoren sollten beachten, dass die Zuständigkeit der Gerichte (Zivil- vs. Handelsgericht) strikt von der Rechtsform des Klägers abhängt. Wer als Unternehmen oder über Verwalter investiert hat, muss zwingend den Weg über die Handelsgerichtsbarkeit wählen. Da die Ermittlungen wegen Geldwäsche noch andauern, besteht eine minimale Hoffnung, dass weitere Vermögenswerte gesichert werden können, doch die aktuelle Faktenlage bezüglich der verfügbaren Mittel bleibt für die Opfer ernüchternd.

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