
Eigene vier Wände auf den Kanaren: Neues Programm ermöglicht 95-Prozent-Hypothek für junge Käufer
Die Regierung der Kanarischen Inseln hat das Programm „Hipoteca Joven“ auf den Weg gebracht. Es ermöglicht jungen Menschen bis 40 Jahre sowie Alleinerziehenden und kinderreichen Familien ohne Alterslimit, bis zu 95 % des Kaufpreises ihrer ersten Immobilie zu finanzieren. Damit wird die Hürde des hohen Eigenkapitals deutlich gesenkt.
Das Kabinett der kanarischen Regierung hat einen entscheidenden Schritt unternommen, um den Immobilienmarkt für jüngere Generationen und bestimmte Familienmodelle zu öffnen. Auf Vorschlag des Ressorts für öffentliche Arbeiten, Wohnungsbau und Mobilität wurde das Dekret für das Programm „Hipoteca Joven - Mi Primera Vivienda“ (Jugendhypothek - Meine erste Wohnung) auf den Weg gebracht. Diese Initiative zielt darauf ab, eine der größten Hürden beim Immobilienkauf zu überwinden: das fehlende Eigenkapital.
Finanzierung bis zu 95 Prozent möglich
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Die Kernbotschaft der neuen Regelung ist die Ausweitung des Finanzierungsrahmens. Während Kreditinstitute in der Regel maximal 80 Prozent des Immobilienwertes finanzieren, ermöglicht das neue Programm eine Abdeckung von bis zu 95 Prozent des Kaufpreises. Damit reagieren die Behörden auf die Situation vieler Bürger, die zwar über ein stabiles Einkommen verfügen, aber nicht die notwendigen Ersparnisse für die übliche Anzahlung von 20 Prozent plus Nebenkosten aufbringen können.
Das Programm richtet sich primär an Personen im Alter zwischen 18 und 40 Jahren. Eine wichtige Ausnahme gibt es jedoch bei der Altersgrenze: Für kinderreiche Familien (familias numerosas) sowie für Alleinerziehende (familias monoparentales) ist keine Altersbeschränkung vorgesehen.
Die Voraussetzungen für Antragsteller
Um von der staatlich gestützten Jugendhypothek profitieren zu können, müssen Interessenten spezifische Kriterien erfüllen, die sicherstellen sollen, dass die Hilfe bei der Zielgruppe ankommt:
- Wohnsitz: Die Antragsteller müssen in den zwei Jahren unmittelbar vor der Antragstellung ihren legalen und kontinuierlichen Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln gehabt haben.
- Erstimmobilie: Es darf kein Wohneigentum vorhanden sein. Ausnahmen gelten nur in eng definierten Sonderfällen.
- Nutzungspflicht: Die erworbene Immobilie muss zwingend als ständiger Hauptwohnsitz genutzt werden. Diese Verpflichtung gilt für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nach dem Kauf.
- Vermögensgrenzen: Es werden Obergrenzen für das Nettovermögen der Antragsteller festgelegt, um die soziale Ausrichtung des Programms zu wahren.
Abwicklung über Partnerbanken
Die Umsetzung des Programms erfolgt in enger Kooperation mit dem privaten Bankensektor. Sobald das Dekret nach der Prüfung durch den Konsultativrat der Kanaren (Consejo Consultivo) endgültig verabschiedet ist, können sich Finanzinstitute dem Programm anschließen. Die Banken übernehmen dann die direkte Bearbeitung der Anträge und die Abwicklung der Hypothekendarlehen.
Dieser Vorstoß ist Teil einer umfassenderen Strategie der Regionalregierung, um den Zugang zu angemessenem Wohnraum auf dem Archipel zu verbessern. Trotz der positiven Intention gibt es jedoch auch kritische Stimmen von verschiedenen Organisationen, die das Regelwerk für den Zugang zu Sozialwohnungen auf den Inseln als teilweise diskriminierend oder ineffektiv bezeichnen. Dennoch wird die „Hipoteca Joven“ als wichtiges Instrument zur Förderung der Emanzipation junger Menschen gewertet.
Was bedeutet das für Leser in Spanien?
Für Residenten auf den Kanarischen Inseln, die bisher an den hohen Eigenkapitalanforderungen der Banken gescheitert sind, bietet dieses Programm eine neue Perspektive. Besonders für Expats, die bereits seit mindestens zwei Jahren legal auf den Inseln leben (Residencia) und dort ihre erste Immobilie erwerben möchten, könnte die 95-Prozent-Finanzierung den Weg zum Eigenheim ebnen.
Wichtig ist hierbei die Dokumentation des legalen Aufenthalts über die letzten 24 Monate. Da die Abwicklung über die teilnehmenden Banken erfolgt, sollten Interessenten nach der endgültigen Verabschiedung des Dekrets gezielt bei ihren Kreditinstituten nach der „Hipoteca Joven Canaria“ fragen. Zu beachten bleibt die strikte Einhaltung der Selbstnutzungspflicht, um Rückforderungen oder Sanktionen zu vermeiden.
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