
Ferienvermietung auf den Kanaren: Gesetz bremst Angebot, aber die Wohnungsnot bleibt bestehen
Sechs Monate nach Einführung des neuen kanarischen Gesetzes zur Ferienvermietung sinkt die Zahl der touristischen Unterkünfte. Während die Regierung von einem Erfolg spricht, kritisieren Anwohner und Experten, dass die Wohnungsnot auf den Inseln weiterhin unvermindert anhält.
Stagnation statt Rückgang: Die aktuelle Lage auf den Kanaren
Rund sechs Monate nach der Einführung des neuen Gesetzes zur Regulierung von Ferienunterkünften auf den Kanarischen Inseln ziehen Behörden und Experten eine erste Bilanz. Die Zahlen des offiziellen Tourismusregisters verdeutlichen eine Trendwende: Die Anzahl der registrierten Ferienwohnungen ist von ursprünglich 74.500 auf nunmehr 73.400 gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von etwa 1.100 Einheiten innerhalb eines halben Jahres.
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Noch deutlicher wird die Entwicklung bei den tatsächlich am Markt verfügbaren Objekten – also jenen, die mindestens einmal im Monat gebucht wurden. Hier verzeichnet das kanarische Statistikamt (ISTAC) einen Rückgang von 47.117 Einheiten im Dezember auf aktuell 42.367 im April. Die Regionalregierung wertet dies als den „gewünschten Eindämmungseffekt“, um das bisher ungebremste Wachstum des Sektors zu stoppen.
Warum das Angebot derzeit eingefroren ist
Der Hauptgrund für diesen Stillstand liegt in den strengen Vorgaben der neuen Gesetzgebung. Die Norm verpflichtet die einzelnen Gemeinden dazu, eigene Verordnungen zu verabschieden, die den Bereich der Ferienvermietung in ihrem jeweiligen Gebiet detailliert regeln. Solange eine Gemeinde keine solche Satzung vorlegt, dürfen keine neuen Lizenzen für touristische Unterkünfte erteilt werden.
Bisher haben jedoch nur drei Gemeinden diese Hürde genommen:
- Las Palmas de Gran Canaria
- Pájara
- Granadilla de Abona
Diese Kommunen hatten ihre Pläne bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes weitgehend vorbereitet. In allen anderen Gebieten der Inseln herrscht faktisch ein Antragsstopp, da bisher kein weiterer Gemeinderat die notwendigen bürokratischen Schritte abgeschlossen hat.
Kritik von Anwohnern und Experten: Die Krise bleibt spürbar
Trotz der sinkenden Zahlen bei den Ferienwohnungen warnen Experten vor verfrühtem Optimismus. Geographen weisen darauf hin, dass man nach Jahren des massiven Wachstums vorsichtig sein müsse, den aktuellen Rückgang allein als Erfolg zu verbuchen. Für die lokale Bevölkerung hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt bisher kaum entspannt.
Vertreter von Bürgervereinigungen, wie etwa aus dem Viertel Guanarteme in Las Palmas de Gran Canaria, betonen, dass im Alltag keine Verbesserung der Wohnraumsituation spürbar sei. Auch Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen wie die Stiftung Canarina weisen darauf hin, dass die „Wohnungsnotlage“ und die Sättigung des Marktes weiterhin bestehen bleiben. Ein Rückgang von rund 1.000 Lizenzen reiche bei weitem nicht aus, um den enormen Druck auf die Mietpreise und die Verfügbarkeit von Wohnraum für Einheimische zu lindern.
Ein Jahrzehnt ohne Mobilisierung von Leerstand
Ein weiteres Problem, das durch die aktuelle Debatte beleuchtet wird, ist die mangelnde Reaktivierung von ungenutztem Wohnraum. Offizielle Stellen räumen ein, dass es in den letzten zehn Jahren kaum gelungen ist, leerstehende Immobilien wieder dem regulären Mietmarkt zuzuführen. Während die Ferienvermietung nun strenger kontrolliert wird, bleibt die Mobilisierung von privatem Leerstand eine der größten ungelösten Herausforderungen der kanarischen Wohnungspolitik.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Gemeinden ihre Hausaufgaben machen und wie die neuen Verordnungen das Gleichgewicht zwischen Tourismus und dem Recht auf Wohnraum langfristig beeinflussen werden.
Was bedeutet das für Leser in Spanien?
Für Eigentümer und potenzielle Investoren auf den Kanarischen Inseln hat die aktuelle Rechtslage direkte Konsequenzen:
- Lizenzstopp: In fast allen Gemeinden (außer den drei genannten) ist es derzeit unmöglich, eine neue Genehmigung für die Ferienvermietung zu erhalten, bis die lokale Verordnung verabschiedet wurde.
- Bestandsschutz: Bestehende Lizenzen sind im Register erfasst, unterliegen aber einer verstärkten Kontrolle durch die Behörden.
- Zukünftige Planung: Wer plant, eine Immobilie als Ferienwohnung zu nutzen, muss zwingend die städtebaulichen Pläne der jeweiligen Gemeinde prüfen, da diese künftig festlegen, in welchen Zonen eine touristische Nutzung überhaupt noch zulässig ist.
- Wohnsitz: Für Residenten, die langfristigen Wohnraum suchen, bleibt die Lage trotz des Gesetzes angespannt, da die Umwandlung von Ferienwohnungen zurück in Langzeitmietobjekte bisher nur in sehr geringem Umfang stattfindet.
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