Fuengirola: Neue Obergrenze für touristische Ferienvermietungen beschlossen

Fuengirola: Neue Obergrenze für touristische Ferienvermietungen beschlossen

Das Rathaus von Fuengirola hat eine Deckelung der Lizenzen für Ferienwohnungen beschlossen — Bestandsschutz bis 2028, Neuanträge gestoppt.

29. Mai 20261 Min. Lesezeitde

Fuengirola: Strikter Lizenzstopp für Ferienvermietungen

Das Ayuntamiento von Fuengirola hat am 16. Mai 2026 eine harte Obergrenze für touristische Ferienvermietungen (Vivienda con Fines Turísticos, VFT) im Stadtgebiet beschlossen. Bestehende Lizenzen behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2028, neue Anträge werden ab sofort nicht mehr entgegengenommen.

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Was bedeutet das für Expats?

  • Deutsche Eigentümer mit gültiger VFT-Lizenz müssen die Verlängerung rechtzeitig im Registro de Turismo beantragen.
  • Verlängerungsgebühr: 245 Euro pro Wohneinheit.
  • Ohne gültige Lizenz drohen Bußgelder zwischen 6.000 und 600.000 Euro.
  • Wer eine Immobilie in Fuengirola mit aktiver Touristen-Lizenz erwirbt, sollte die Lizenz-Übertragbarkeit notariell prüfen lassen.

Konkrete Handlungsschritte

  1. NIE-Nummer und Empadronamiento aktuell halten.
  2. Steuerliche Behandlung nach Modelo 210 (Nichtresidenten) bzw. Modelo 100 (Residenten) prüfen.
  3. Bei Neukauf: VFT-Status im Notarvertrag explizit aufnehmen.
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