
Prozess gegen Apotheker auf Gran Canaria: Vorwurf der jahrelangen sexuellen Belästigung
Ein Apotheker im Süden von Gran Canaria muss sich wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung und psychischer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Die Nebenklage fordert eine mehrjährige Haftstrafe, während die Staatsanwaltschaft mangels Beweisen auf Einstellung plädiert.
Vorwurf des sexuellen Missbrauchs in Apotheke im Süden Gran Canarias
Ein Apotheker aus dem Süden von Gran Canaria muss sich vor Gericht verantworten. Die zuständige Richterin des Instruktionsgerichts Nummer 1 in San Bartolomé de Tirajana, Raquel Lora, hat die Eröffnung des Hauptverfahrens angeordnet. Dem Mann wird vorgeworfen, eine Angestellte über einen längeren Zeitraum sexuell belästigt und psychisch geschädigt zu haben.
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Die Vorwürfe wiegen schwer: Die betroffene Frau erstattete im April 2023 Anzeige gegen ihren Vorgesetzten. Sie gab an, dass die Belästigungen bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eingesetzt hätten. Was mit unangemessenen Annäherungsversuchen begann, soll später in körperliche Übergriffe gemündet haben.
Chronologie der Vorwürfe: Von Einladungen zu Übergriffen
Nach Aussagen der Klägerin begann das Fehlverhalten des Apothekers bereits im Jahr 2013. Er soll sie wiederholt zu privaten Treffen eingeladen haben, unter anderem in sein Haus in Pasito Blanco, um dort gemeinsam Wein zu trinken oder Mahlzeiten einzunehmen. Die Frau lehnte diese Avancen konsequent ab.
Die Ablehnung hatte laut der Anklage berufliche Konsequenzen:
- Schlechte Behandlung: Nach den Absagen soll der Chef sie am Arbeitsplatz herablassend behandelt haben.
- Ignoranz: Er habe sie durch verächtliche Gesten spüren lassen, dass sie für ihn "nicht existiere".
- Körperliche Übergriffe: Im Jahr 2021 soll die Situation eskaliert sein. Die Klägerin gab zu Protokoll, ihr Chef habe sie in sein Büro gerufen, sie an der Taille gepackt und unsittlich berührt.
Die Betroffene schilderte, dass sie sich durch das Verhalten massiv eingeschüchtert fühlte und ihre Intimsphäre verletzt sah. In der Folge entwickelte sie schwere Angstzustände.
Forderungen der Nebenklage und Position der Staatsanwaltschaft
Die juristische Bewertung des Falls geht weit auseinander. Während die Staatsanwaltschaft (Ministerio Fiscal) eine vorläufige Einstellung des Verfahrens beantragt hat, da sie die Beweislage als nicht ausreichend erachtet, fordert die Nebenklage eine harte Bestrafung.
Die Nebenklage stützt sich auf den Artikel 184.2 des spanischen Strafgesetzbuches (Código Penal), der den Tatbestand der sexuellen Belästigung in einem Abhängigkeitsverhältnis regelt. Gefordert werden:
- Zwei Jahre Haft wegen sexueller Belästigung in der erschwerten Form.
- Drei Jahre Haft zusätzlich wegen der verursachten psychischen Verletzungen.
- Geldstrafe: Eine Zahlung über einen Zeitraum von 24 Monaten.
- Näherungsverbot: Der Beschuldigte soll sich der Frau für zwei Jahre nicht auf weniger als 200 Meter nähern dürfen, weder an ihrem Wohnort noch an ihrem Arbeitsplatz.
Reaktion des Beschuldigten
Der Apotheker, der mit den Initialen J.M.P.T. identifiziert wird, hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht inhaltlich geäußert. Auf Nachfragen gab er lediglich an, dass diese Angelegenheiten vor Gericht und nicht außerhalb geklärt werden müssten.
Der Fall wirft zudem ein Schlaglicht auf die Situation von Opfern am Arbeitsplatz. Die Klägerin berichtete von einer massiven Schutzlosigkeit, da es im Betrieb kein Protokoll für solche Fälle gab und sie nach der Anzeige monatelang ohne Einkommen blieb, bevor sie schließlich entlassen wurde. Das Gericht wird nun klären müssen, ob das beschriebene "Muster der Belästigung" strafrechtlich zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
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